Generelle Hinweise
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer verordneten Psychotherapie NUR bei niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Früher haben die Krankenkassen bei mir die probatorischen Stunden (4 bis 6 Sitzungen) bezahlt. Das galt für Patientinnen und Patienten mit einem sog. Sonderbedarf wie beispielsweise einer anderen Sprache oder Kultur (z. B. Lateinamerikaner, Spanier, Portugiesen, Menschen mit Hörschädigung, Patienten mit wenig Kenntnissen der deutsche Sprache). Sonderbedarf hatten auch Patientinnen und Patienten, die dringend einen Platz für Psychotherapie benötigen, aber keinen Platz bei einer niedergelassenen / aprobierten Psychotherapeutin finden.
Das Gesetz hat sich geändert. Und obwohl ich jetzt viel mehr Berufs- und Lebenserfahrung als damals habe, erschweren die Krankenkasse diesen Patientinnen und Patienten mit einem Sonderbedarf den Zugang zu einer Therapie bei mir als nicht niedergelassene und nicht aprobierte Psychotherapeutin und machen ihn manchmal sogar unmöglich.
Unsere Zusammenarbeit
Ich kann eine Beratung und Therapie deshalb in der Regel nur im Rahmen einer Selbstzahlerleistung anbieten (Informationen zu den Kosten für die Sitzungen finden Sie hier).
Sie melden sich bei mir und ich gebe Ihnen einen Termin. Das kostenpflichtige Erstgespräch findet in meiner Praxis in Karlsruhe statt, wo ich nomentan an zwei Tagen in der Woche arbeite. Wenn Sie sehr weit weg wohnen, können wir auch per Teams oder Skype sprechen.
Meine Kontaktinformationen finden Sie hier.