Generelle Hinweise
IN DER REGEL übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine notwendige Psychotherapie NUR bei kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bei einem SONDERBEDARF übernehmen oftmals Krankenkassen auch die Kosten der Psychotherapie in meiner Praxis.
Was bedeutet ein Sonderfall?
Menschen mit Hörschädigung wünschen sich eine Psychotherapie in Gebärdensprache und sie möchten keine Dolmetscher in der Therapie haben.
Aber
- … die niedergelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten am Wohnort sind nicht Gebärden kompetent.
- …die Gebärden kompetenten niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten an Ihrem Wohnort haben keinen Platz frei oder eine lange Wartezeit.
In diesen Fällen ist es möglich, bei Ihrer Krankenkasse eine Therapie bei mir zu beantragen.
Schritt für Schritt
Wie läuft das Schritt für Schritt?
- Sie gehen zu Ihrer Hausärztin / zu Ihrem Hausarzt. Die Ärztin oder der Arzt schreiben Ihnen eine Verordnung zur Psychotherapie. Die Ärtin / der Arzt sollte dazu schreiben: „Empfehlung für eine Psychotherapie in Gebärdensprache mit einem Psychologen / einer Psychologin, die die Gehörlosenkultur kennt und wertschätzt.“
> Diese Verordnung bringen Sie bitte zu unserem ersten Gespräch mit. - Sie melden sich bei mir. Ich gebe Ihnen einen Termin. Ich arbeite momentan
– Montag 10-14h
– Dienstag 10-16h
– Donnerstag 10-16h
– Samstag 10-17h
in Karlsruhe. Das Erstgespräch müssen Sie selber zahlen und es findet in meiner Praxis in Karlsruhe statt. Wenn Sie sehr weit weg wohnen, können wir auch per Teams oder Skype sprechen. - Nach dem ersten Gespräch mit Kennenlernen überlegen Sie, ob ich für Sie eine gute Hilfe sein kann und entscheiden, ob Sie mit mir in Psychotherapie arbeiten möchten.
- Sie stellen einen Antrag auf Psychotherapie in Gebärdensprache im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Sie können diese vorbereitete Formular downloaden und verwenden. Beim Schreiben des Antrags helfen gerne die Sozialberatungsdienste für Menschen mit einer Hörschädigung.
- Sie geben diesen Antrag direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.
- Oftmals dauert der Genehmigungsprozess leider etwas länger. Aber erfahrungsgemäß genehmigt die Krankenkasse 4 bis 6 Sitzungen, sogenannte probatorische Sitzungen. Die Termine vereinbaren wir gemeinsam.
- Sie bekommen von der Krankenkasse einen Brief nach Hause, ob die Therapie genehmigt ist oder nicht.
Genehmigt:
- Sie holen sich das Formular Abtretungserklärung. Sie füllen das Formular aus und geben es an Ihre Krankenkasse. So kann ich die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen und Sie haben keine Kosten.
- Wenn die probatorischen Stunden vorbei sind, dann sende ich an Ihre Krankenkasse einen Bericht. Im Bericht steht eine Diagnose und er enthält einen Antrag auf Kurzzeittherapie.
- Manchmal erhalten Sie dann von Ihrer Krankenkasse die Genehmigung für eine Kurzzeittherapie, die 25 Sitzungen umfasst.
- Nach der Kurzzeittherapie ist es möglich, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen und weitere Therapiesitzungen zu beantragen
Nicht genehmigt:
- Widerspruch erheben!
- In der Regel möchte der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin der Krankenkasse mit mir direkt telefonieren. Gerne helfe ich dabei. Wenn Sie möchten, dann erstellen Sie und ich gemeinsam beim Erstgespräch eine Schweigepflichtentbindung. Ich brauche dafür den Namen der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, die Telefonnummer, die E-Mailadresse sowie die Postanschrift.