Wichtige Formulare für Ihre Behandlung
Damit Sie Zeit für die Therapie oder Beratung gewinnen, empfehle ich Ihnen:
- Die Formulare ausdrucken und in Ruhe ausfüllen.
- Die ausgefüllten Formulare in die Praxis zum Erstgespräch mitbringen.
Besonders wichtig ist das Formular „Einwilligungserklärung“ und die „Vereinbarung Patientin/Patient“.
Natürlich können wir das auch gemeinsam beim Erstgespräch machen.
Vereinbarung & Anamnese
Kurz-Anamnese nach Milton H. Erickson
Bitte bringen Sie den ausgedruckten und ausgefüllten Anamnesebogen zu unserem ersten Gespräch mit.
Vereinbarung Patientin/Patient – Therapeutin
Bitte drucken Sie sich vor Ihrem ersten Termin diese Vereinbarung aus und lesen Sie sie genau durch. Sie wird die Basis unserer Zusammenarbeit sein.
Datenschutz & Co.
Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Patientendaten
Das Gesetz (die Datenschutz-Gesetzgebung) verlangt von mir dieses Formular. Sie füllen es aus und geben es mir. So darf ich Ihre Kontaktdaten in meinen Aktenunterlagen behalten. Diese brauchen wir für unsere Zusammenarbeit.
Dieses Formular ist NUR notwendig, wenn Sie Hilfe von jemand anderem dazuholen möchten – zum Beispiel von einem bestimmten Sachbearbeiter oder einer bestimmten Sachbearbeiterin der Krankenkasse. Dann bringen Sie das Formular ausgefüllt mit oder wir füllen es gemeinsam aus.
Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie
Wann könnte die Krankenkasse die Kosten übernehmen?
- Sie wünschen sich eine Psychotherapie in Gebärdensprache.
- Sie möchten ohne Dolmetscher die Psychotherapie machen.
Aber
- … die niedergelassenen Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten am Wohnort sind nicht Gebärden kompetent.
- …die Gebärden kompetenten niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten an Ihrem Wohnort haben keinen Platz frei oder eine lange Wartezeit.
In diesen Fällen ist es möglich, bei Ihrer Krankenkasse eine Therapie bei mir zu beantragen.
Antrag auf Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
Sie können für den Antrag dieses Formular nutzen.
Ihre Krankenkasse hat Ihren Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie in meiner Praxis genehmigt? Dann kann ich die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, wenn Sie diese Formular ausfüllen.
Bringen Sie es mit und wir senden es gemeinsam an Ihre Krankenkasse. So bekomme ich mein Honorar von dort auf mein Konto.
WICHTIG: Auch wenn die Krankenkasse Ihren Antrag nicht genehmigt, können Sie immer Widerspruch erheben!
Sie können sich dafür auch die Hilfe der zuständigen Sozialberatungsstelle für Menschen mit Hörschädigungen an Ihrem Wohnort holen.